Der sogenannte „Bauturbo“ brachte im Herbst 2025 gravierende Änderungen im Bauplanungsrecht, mit dem die Städte und Gemeinden vor Ort umgehen müssen. Wohnungsbauvorhaben können seither ohne Bebauungsplan realisiert werden. Auch das Abweichen von Wohnungsbauvorhaben von rechtskräftigen Bebauungsplänen und von der Notwendigkeit, sich in die Nähere städtebauliche Umgebung einzufügen, wurde erheblich erleichtert. Voraussetzung ist stets, dass die jeweilige Gemeinde zustimmt. Daraus erwächst eine große Herausforderung für die Stadtplanung, um Bodenspekulation einzudämmen und eine soziale, demokratische und ökologisch nachhaltige Stadt- oder Ortsentwicklung zu gewährleisten. Die Veranstaltung führt in das neue Baurecht nach dem „Bauturbo“ ein und beantwortet Fragen zur praktischen Anwendung vor Ort.

Referent: Fritz Viertel, stellv. Bauamtsleiter einer ostbrandenburgischen Gemeinde, langjähriger Gemeindevertreter in Schöneiche bei Berlin und Vorsitzender des Kommunalpolitischen Forums Brandenburg.

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